Allgemeine Geschäftsbedingungen

ChemValve

I. Allgemeines und Geltungsbereich

1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beruhen auf Schweizer Recht und gelten auf unbestimmte Zeit, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Sie sind vereinbarter Bestandteil aller mit der ChemValve-Schmid AG abgeschlossenen Verträge. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von der ChemValve-Schmid AG schriftlich bestätigt werden.

2. Die AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen auch dann, wenn die ChemValve-Schmid AG in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bestimmungen die Lieferung ausführen. Abweichungen sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung wirksam.

3. Durch allfällige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzten, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung soweit als möglich entspricht.

4. Die ChemValve-Schmid AG verweist ausdrücklich auf der Auftragsbestätigung und/oder der Rechnung auf die AGB hin. Sofern der Kunde bei Erhalt nichts anderes verlauten lässt, gelten die AGB als stillschweigend anerkannt.

II. Verbindlichkeit von Angeboten und Gegenleistungen

1. Alle Angebote, insbesondere auch solche in Katalogen, Preislisten, etc. sind unverbindlich. Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten handelt.

2. Offerten, die schriftlich, telefonisch, in persönlichem Gespräch, per Fax oder per Email gemacht werden, gelten als verbindlich und bis zum 30. Tag nach Ausstellungsdatum befristet. Zusätzlich verlangte Leistungen bzw. Produkte werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

3. Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

4. Der Kunde hat die ChemValve-Schmid AG spätestens mit der Bestellung auf die Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferungen und Leistungen beziehen. Alle gefertigten Armaturen unterliegen der europäischen Druckgeräterichtlinie 97/23/EG. Gleichzeitig verweist die ChemValve-Schmid AG bei Lieferung detailliert mittels beigelegter Konformitätserklärung auf die armaturspezifischen Normen hin.

III. Bestellung, Umfang, Lieferung, Transport, Gefahrenübergang

1. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. In jedem Falle gelten die AGB der ChemValve-Schmid AG spätestens mit Ausführung der Bestellung als akzeptiert. Für Falschlieferungen aufgrund fehlerhafter Bestellungen übernimmt die ChemValve-Schmid AG keine Haftung.

2. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der ChemValve-Schmid AG massgebend. Bei Sofortlieferung ist die Rechnung gleichzeitig Auftragsbestätigung. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der ChemValve-Schmid AG.

3. Die Lieferfristen werden in der Auftragsbestätigung oder einer separaten Vereinbarung festgelegt. Die Termin werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens der ChemValve-Schmid AG liegen (z.B. Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.

4. Bei sonstigen Verzögerungen kann der Kunde: I. der ChemValve-Schmid AG eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung ansetzen: Erfüllt die ChemValve-Schmid AG bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf er Kunde, sofern er es sofort erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten. II. Teillieferungen verlangen, sofern dies möglich ist. Dies muss unverzüglich vereinbart werden.

5. Der Kunde trägt die Transportkosten. Bei Versandvorschrift durch den Kunden sind diese rechtzeitig bekannt zu geben und eventuelle Mehrkosten für Verpackung und Versand durch diesen zu tragen. Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Versand oder Transport sind vom Kunden bei Erhalt der Lieferungen oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten.

6. Die Lieferung erfolgt im In- und Ausland unfrei, unverzollt und unversteuert. Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, sofern nicht anders vereinbart. Wird der Versand auf Begehren des Kunden oder aus sonstigen Gründen, die die ChemValve-Schmid AG nicht zu verantworten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Kunden über. Von diesem Zeitpunk an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert und versichert.

7. Der Kunde hat die Lieferungen und Leistungen zu prüfen und der ChemValve-Schmid AG eventuelle Mängel innert zwei Wochen schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt. Der Kunde ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet.

8. Zwecks Reparatur unter Garantie müssen die Produkte und Bauteile der ChemValve-Schmid AG franko Welschenrohr gesandt werden. Verlangt der Kunde eine Reparatur an Ort und Stelle, so sind die Reisespesen und allfällige Überstunden der ChemValve-Schmid AG zu vergüten. Für die Aufwendungen ist vorhergehend eine entsprechende Kostengutschrift zuzustellen.

IV. Preise

1. Alle Preise sind Nettopreise und gelten ab Werk Welschenrohr. Nicht inbegriffen sind Mehrwert- und andere Steuern, Abgaben und Gebühren sowie Kosten für Verpackung, Fracht, Transport, Verzollung, Versicherungen, Bewilligungsgebühren, Beurkundungen und sonstige Versandkosten nicht ein.

2. Änderungen der Preise in Form von Rabatten und Änderung der Zahlungsbedingungen haben nur Gültigkeit wenn diese schriftlich vereinbart werden.

V. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

1. Die Zahlung hat innert 10 Tagen ohne Abzug von Skonto und Rabatt an die ChemValve-Schmid AG zu erfolgen, sofern nicht spezielle Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden. Die ChemValve-Schmid AG hat das Recht, nach ihrem Ermessen Vorauszahlung oder Anzahlung zu verlangen. Teillieferungen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt und es gelten hierfür die vorerwähnten Zahlungsbedingungen. Zahlungen dürfen wegen Beanstandungen oder nicht akzeptierten Forderungen nicht gekürzt oder zurückbehalten werden. Gegenansprüche bedürfen, falls nicht gerichtlich rechtskräftig entschieden, der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der ChemValve-Schmid AG.

2. Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der sich nach den am Domizil des Kunden üblichen Zinsverhältnissen richtet, jedoch mindestens 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

3. Ist der Kunde mit Zahlungen in Rückstand oder bestehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder an seinem Zahlungswillen, so kann die ChemValve-Schmid AG unbeschadet der Rechte aus Eigentum eingeräumte Zahlungsziele widerrufen oder nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

4. Das gelieferte oder eingelagerte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der ChemValve-Schmid AG. Der Kunde ist verpflichtet die Ware pfleglich zu behandeln.

VI. Gewährleistung und Mängelhaftung

1. Die ChemValve-Schmid AG verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Produkte in einer guten Qualität. Sie verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl, Ausbildung und fachmännischen Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeiter sowie zu deren Überwachung. Die Garantiefrist dauert 24 Monate. Auf Ersatzteilen wird ebenfalls eine Garantiefrist gewährleistet, aber ohne dass die Gewährleistung in Bezug auf das ganze Kaufobjekt verlängert wird.

2. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers. Öffentliche Äusserungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemässe Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

3. Bei Mängeln an den gelieferten Sachen, kann der Kunde Wandelung bzw. Minderung verlangen oder Waren derselben Gattung als Ersatz. Es gelten die Bestimmungen nach Schweizerischem Obligationenrecht. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Höhe, Breite, Ausrüstung, des Gewichts oder des Designs berechtigen nicht zur Mängelrüge.

4. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die die ChemValve-Schmid AG nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.

5. Wenn der Kunde die Produkte weiterverkauft, ist er verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften. Verändert der Kunde die weiterverkauften Produkte, ist der für die daraus entstehenden Schäden gegenüber der ChemValve-Schmid AG, dem Käufer oder Dritten haftbar.

6. Schadensansprüche des Käufers gegen die ChemValve-Schmid AG, deren Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden, aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver Vertragsverletzung und/oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

VII. Eigentum und Urheberrecht

1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Verkäufer ist verpflichtet, vom Käufer als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung zugänglich zu machen.

2. Der Kunde haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Kunde hat den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

VIII. Impressum

Die ChemValve-Schmid AG kann auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Kunde kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Wirksamkeit

1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der ChemValve-Schmid AG in CH-4716 Welschenrohr. Die ChemValve-Schmid AG darf jedoch auch das Gericht am Sitz des Kunden aufrufen.

2. Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.

Welschenrohr, April 2015